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Portrait

Die ANLAGESTIFTUNG RIGI wurde im Jahr 2005 gegründet und ist eine Stiftung im Sinne der Artikel 80 ff. ZGB. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Die Anleger der ANLAGESTIFTUNG RIGI erhalten im Umfang der investierten Gelder Mitspracherechte, die jeweils an der jährlich stattfindenden Anlegerversammlung ausgeübt werden können.
So wird insbesondere der Stiftungsrat durch die Anlegerversammlung gewählt. Somit ist der Stiftungsrat einzig den Interessen der Anleger verpflichtet.

Des Weiteren verabschiedet die Anlegerversammlung das Reglement, wählt die Revisionsstelle und den Immobilienschatzer, nimmt die Jahresrechnung ab und entlastet den Stiftungsrat. Die ANLAGESTIFTUNG RIGI zeichnet sich durch geringe Kosten und überdurchschnittlichen Ertrag aus. Zudem haben die Anleger der ANLAGESTIFTUNG RIGI an der hohen internen Dynamik und der Erfahrung von wirklich professionellen Dienstleistern teil.