Die ANLAGESTIFTUNG RIGI wurde im Jahr
2005 gegründet und ist eine Stiftung
im Sinne der Artikel 80 ff. ZGB. Sie untersteht der
Aufsicht des Bundesamts für
Sozialversicherungen.
Die Anleger der ANLAGESTIFTUNG RIGI
erhalten im Umfang der investierten
Gelder Mitspracherechte, die jeweils an
der jährlich stattfindenden
Anlegerversammlung ausgeübt werden
können.
So wird insbesondere der Stiftungsrat
durch die Anlegerversammlung gewählt.
Somit ist der Stiftungsrat einzig den Interessen
der Anleger verpflichtet.
Des Weiteren verabschiedet die Anlegerversammlung das Reglement, wählt die Revisionsstelle und den Immobilienschatzer, nimmt die Jahresrechnung ab und entlastet den Stiftungsrat. Die ANLAGESTIFTUNG RIGI zeichnet sich durch geringe Kosten und überdurchschnittlichen Ertrag aus. Zudem haben die Anleger der ANLAGESTIFTUNG RIGI an der hohen internen Dynamik und der Erfahrung von wirklich professionellen Dienstleistern teil.